Allgemeine Lieferbedingungen – Henry Schein Dental Deutschland GmbH
1. Geltungsbereich
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Fachkreise. Es gelten ausschließlich unsere AGB für alle gegenwärtigen und künftigen Warenlieferungen und Leistungen, die wir an den Kunden erbringen. Sollen Erzeugnisse mit einem Gebäude oder dessen leitungsgebundenen Einrichtungen fest verbunden werden, gelten ergänzend unsere Allgemeinen Montagebedingungen.
2. Vertragsschluss
Der Besteller ist 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Der Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder –erfüllung zustande. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir bei einer Wirtschaftsdetektei Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Bonität des Kunden einholen. Bei negativer Bonitätsprüfung behalten wir uns die Nichterfüllung des Auftrages vor.
3. Preise
3.1 Alle angegebenen Preise sind frei bleibend und verstehen sich in € netto zuzüglich der jeweils gültigen MwSt. Es gelten unsere am Tag der Lieferung oder Leistung gültigen Preise.
3.2 Für Aufträge mit einem Warenwert bis netto EUR 200,00 und Lieferungen ins Ausland (unabhängig vom Warenwert) berechnen wir die anfallenden Versandkosten sowie Zölle, mindestens jedoch eine Versandkostenpauschale in Höhe von € 9,90 (netto) pro Lieferung. Bei Gipslieferungen werden generell die Versandkosten in Rechnung gestellt.
3.3 Verpackungs- und Verladekosten sowie die Kosten der Versicherung für die Lieferungen (Handlingfee) werden monatlich als Pauschale in Rechnung gestellt.
4. Versand, Gefahrübergang
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Die Versandart bleibt uns überlassen. Mit Übergabe der Ware an die Spedition geht die Gefahr auf den Besteller über. Auf Wunsch des Bestellers und gegen Erstattung der Mehrkosten führen wir auch besondere Versandarten (z. B. Eiltransport) oder Teillieferungen durch.
5. Zahlungen
5.1 Unsere Rechnungen sind sofort fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Unsere Rechnungen für Verbrauchsmaterial (z. B. Amalgam, Abdruckmassen, Bohrer, Nervnadeln) sowie für Instrumente, Zähne und Leistungen des technischen Dienstes sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Die Zahlung gilt mit Eingang auf einem unserer Konten als erfolgt.
5.2 Alternativ kann der Kunde uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Die Frist für die Vorankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Der Kunde hat für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, wenn der Kunde die Nichteinlösung oder die Rückbuchung der Lastschrift zu vertreten hat.
5.3 Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig sind.
5.4 Kommt der Besteller mit der Erfüllung einer ihm obliegenden Verpflichtung (z. B. rechtzeitige Erfüllung der bauseitigen Voraussetzungen, Abnahme der Lieferung) in Verzug, so wird der zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällige Kaufpreis spätestens 30 Tage nach unserer Meldung der Versandbereitschaft zur Zahlung fällig.
5.5 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen und ggf. den Ersatz eines weiteren Verzugsschadens zu verlangen.
6. Leasing/Finanzierung
Sofern bei uns erworbene Erzeugnisse finanziert/geleast werden sollen, muss der Bestelleintritt der Finanzierungsgesellschaft vor Lieferung bzw. Leistung nachgewiesen werden.
7. Rückgaberecht
Für Verbrauchsmaterialien hat der Besteller innerhalb von 14 Tagen für von uns gelieferte Ware ein Rückgaberecht. Voraussetzung hierfür ist, dass er die Ware originalverpackt, nicht beschriftet und nicht beklebt, unter Angabe des Grundes der Rückgabe und Beifügen einer Kopie des Lieferscheins zurückschickt. Bei Fehlen der Lieferscheinkopie werden Bearbeitungsgebühren berechnet. Pharmazeutische Präparate sind laut AMG vom Umtausch und Rückgaberecht ausgeschlossen.
8. Aufstellung, Anschluss, Inbetriebsetzung
Die Erzeugnisse werden durch unser Fachpersonal aufgestellt, angeschlossen und in Betrieb
gesetzt. Diese Leistungen sowie eventuell gesetzlich erforderliche Abnahmeprüfungen werden gesondert berechnet. Etwa notwendige Bau- und Installationsarbeiten (insbesondere Verlegung der erforderlichen Leitungen für Wasserzu- und -abfluss, Luft, Elektrizität und Gas) gehören nicht zu unseren Leistungen. Nach Übergabe erfolgt durch unser Personal eine Einweisung des Bestellers oder der von ihm benannten Personen in die sachgerechte Handhabung der Erzeugnisse.
9. Gewährleistungen
9.1 Soweit im Folgenden nichts Abweichendes bestimmt ist, leisten wir für die von uns gelieferten fabrikneuen Erzeugnisse in der Weise Gewähr, dass wir die Erzeugnisse, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, innerhalb der bei uns üblichen Arbeitszeit nach unserer Wahl unentgeltlich Instand setzen oder durch einwandfreie Erzeugnisse ersetzen. Die Frist für die Verjährung des Anspruchs auf Gewährleistung (Gewährleistungsfrist) beträgt vom Tage des Gefahrübergangs an gerechnet 1 Jahr.
9.2 Hardware/EDV-Systeme: Defekte Hardware ist „frei Haus“ an das zuständige Depot zu schicken. Bei Vor-Ort-Service sind die zusätzlichen Kosten (z. B. Anfahrt, Arbeitszeit) vom Besteller zu tragen.
9.3 Der Besteller ist verpflichtet, uns festgestellte Material-, Liefer- oder Herstellungsfehler sowie Transportschäden unverzüglich nach Lieferung anzuzeigen.
9.4 Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller nach seiner Wahl verlangen, dass der Preis herabgesetzt oder der Vertrag rückgängig gemacht wird.
9.5 Für gebrauchte Erzeugnisse leisten wir keine Gewähr. Dies gilt nicht für recycelte qualitätsgesicherte Erzeugnisse, die aus Gründen des Umweltschutzes wieder in den Materialkreislauf zurückfließen und fabrikneuen Erzeugnissen gleichstehen.
9.6 Weitergehende Gewährleistungen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für den Fall schuldhafter Pflichtverletzungen, die zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen oder für Schäden aufgrund grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
10. Schadensersatz, Rücktritt
10.1 Bei von uns verschuldeter Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist kann der Besteller, wenn und soweit er durch die Nichteinhaltung der Lieferfrist einen Schaden erlitten hat, eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche der Verspätung von 0,5 v. H. bis zur Höhe von im Ganzen 5 v. H. des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung verlangen, der wegen der Verspätung nicht genutzt werden kann. Die gesetzlichen Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
10.2 Bei von uns verschuldeter Unmöglichkeit ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Der Schadenersatzanspruch beschränkt sich auf 5 v. H. des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung, der wegen Unmöglichkeit der Leistung nicht genutzt werden kann.
10.3 Weitergehende Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit z. B. bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes sowie der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
10.4 Verweigert der Besteller ungerechtfertigt die Vertragserfüllung, sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, pauschalierten Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 30 v. H. des Auftragswertes zu verlangen, sofern der Besteller keinen wesentlich niedrigeren tatsächlichen Schaden nachweist.
11. Software
11.1 Stellen wir mit unseren Erzeugnissen Software zur Verfügung, so wird dem Besteller sowie dem vom Besteller autorisierten Betreiber hieran das zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht eingeräumt, diese Software auf den Erzeugnissen, mit denen sie geliefert wurde, in unveränderter Form und für die in der Produktbeschreibung genannten Zwecke zu benutzen.
11.2 Wird die Software auf Fremd-Systemen installiert, so werden diese Arbeiten dem Besteller mit dem Stundensatz eines IT-Technikers in Rechnung gestellt. Es wird keine Gewährleistung dafür übernommen, dass die Systeme kompatibel sind.
11.3 Software und die dazugehörige Dokumentation dürfen nicht an Dritte – ausgenommen an vom Besteller autorisierte Betreiber – weitergegeben werden. Der Besteller darf Programme nicht kopieren, zurückentwickeln oder zurückübersetzen und keine Programmteile herauslösen.
11.4 Das Nutzungsentgelt für die mit unseren Erzeugnissen zur Verfügung gestellte Software ist, soweit nicht anders vereinbart, im Kaufpreis enthalten. Erweiterungen der Leistungsfähigkeit von an den Besteller gelieferten Erzeugnissen durch Software erfolgt gegen Berechnung.
11.5 Wenn der Besteller selbst oder in seinem Auftrag Dritte Servicearbeiten an den Erzeugnissen durchführen, bedarf es wegen unserer Nutzungsrechte an der Servicesoftware zuvor des Abschlusses eines Lizenzvertrages gegen Entgelt.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Die Erzeugnisse bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Vorher ist Verpfändung, Sicherungsübereignung und Weiterveräußerung untersagt. Etwaige Kosten, die uns durch die Geltendmachung und Durchsetzung unserer Rechte entstehen, trägt der Besteller.
12.2 Beim Ausbleiben der vereinbarten Zahlungen sind wir berechtigt, ohne vorherige Fristsetzung die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
13. Datenschutz
Die Sicherheit und der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns besonders wichtig. Über den Umgang mit diesen informieren wir Sie ausführlich in unserer Datenschutzerklärung, die Sie
hier abrufen können.
14. Ausfuhrbeschränkungen, Nebenabreden
14.1 Die Ausfuhr der Vertragsgegenstände und Unterlagen kann – z. B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszweckes – der Genehmigungspflicht unterliegen (siehe auch Hinweis in den Lieferscheinen und Rechnungen).
14.2 Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
14.3 Sollte einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine möglichst gleichwertige wirksame Regelung ersetzt.
15. Sonstiges
15.1 Leistungs- und Erfüllungsort ist Heppenheim.
15.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
15.3 Gerichtsstand ist Langen/Hessen.
Stand: Januar 2023