Kinderleichte Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen bei Kindern und Jugendlichen WEBINAR
KINDERlachen, KINDERmund, KINDERzahn
Status |
Plätze frei |
Datum |
Donnerstag, 18.07.2024 |
Uhrzeit |
15:00-18:00 |
Zielgruppe |
Praxis |
Kategorie |
Praxismanagement |
Referent |
Karina Müller, Stomatologische Schwester; Zahnarzthelferin; ZMV; QM-Beauftragte und interne Auditorin DIN EN ISO 9001 mit Schwerpunkt Zahnmedizin; Handelsfachwirtin IHK – Bachelor Professional of Trade and Commerce (CCI); Ausbildung zum Ausbilder; Betriebswirtin IHK – Certified Business Economist; Seit 2002 Consulting, Coaching und Training von Zahnarztpraxen in den Bereichen Praxisführung, Abrechnung und Qualitätsmanagement; Fort- und Weiterbildungsreferentin mit bundesweitem Einsatzgebiet für eines der führenden Handels- und Dienstleistungsunternehmen der Dentalbranche, für Dentalindustrie, Unternehmen der Gesundheitsbranche, Zahnärztinnen/Zahnärzte und zahnärztliche Mitarbeiter; Prüferin und Mitglied im Prüfungsausschuss IHK Flensburg
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Region |
Alle Standorte |
Kosten |
159 €
inkl. Script
Preise verstehen sich pro Teilnehmer zzgl. MwSt.
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Bitte mitbringen |
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Veranstaltungsort
Webinar
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Ansprechpartner
Nancy Gruber Tel.: 07243-7276-106 Fax: 07243-7276-103 Mail: Nancy.Gruber@henryschein.de
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Das Behandlungssprektrum in der Kinderzahnheilkunde ist begrenzt und die Abrechnung der zahnärztlichen Leistungen gestaltet sich nicht immer leicht, oft auch nicht wirtschaftlich.
BEMA und GOZ enthalten Gebührennummern mit teilweise recht unterschiedlichen Inhalten und Abrechnungsbestimmungen. Auch sind nicht alle Leistungen, die einer zeitgemäßen Behandlung entsprechen, in den Gebührenordnungen enthalten.
Mit diesem Seminar vertiefen Sie Ihr Wissen zur richtigen und vollständigen Abrechnung zahnärztlicher Leistungen bei Kindern und Jugendlichen
Das erwartet Sie im diesem Webinar:
- Behandlungsrichtlinien
- Früherkennungsuntersuchungen: Vergleich BEMA und GOZ
- Individualprophylaktische Leistungen bei Kindern und Jugendlichen: Vergleich BEMA und GOZ
- Schnittstellen BEMA und GOZ, außervertragliche Leistungen
- Kompositfüllungen im Seitenzahnbereich: Ausnahmeindikation Kinder und Jugendliche
- Mehrkosten nach § 28 Abs.2 SGB V in der Füllungstherapie
- Besonderheiten anhand ausgewählter Abrechnungsbeispiele
- Aufklärung und Einwilligung in die Behandlung minderjähriger Patienten
Wir freuen uns auf Sie.